Als Betreiber einer neuen bzw. veränderten EEG-Anlage sind Sie dazu verpflichtet Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Die Anmeldung von PV-Anlagen hat unmittelbar nach der Inbetriebnahme über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zu erfolgen.
Ein Anspruch auf Vergütungszahlung besteht grundsätzlich erst bei erfolgter Registrierung bei der Bundesnetzagentur.
Sonstige Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Windenergie, Wasserkraft, Biomasse, Geothermie, PV-Freiflächenanlagen) müssen im Anlagenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Meldepflichtig sind grundsätzlich alle ab dem 1. August 2014 neu in Betrieb genommene Anlagen. Vor dem 1. August in Betrieb genommene Anlagen müssen ebenfalls gemeldet werden, wenn einer der nachfolgenden Tatbestände eintritt:
Die Registrierung hat innerhalb einer bestimmten, vom jeweiligen Änderungstatbestand abhängigen Frist (in der Regel innerhalb von 3 Wochen) zu erfolgen (vgl. § 6 Abs. 3 AnlRegV). Bei Unterlassung der Registrierung oder Fristversäumnis besteht kein Anspruch auf Einspeisevergütung (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014).
Damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen, bitten wir Sie um die fristgemäße Registrierung Ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur sowie um unverzügliche Übermittlung des entsprechenden Registrierungsnachweises an uns.